Artikel Dr. Helmut Schwärzler, Gabriela Loepfe-Lazar und Isabelle Thöny, International Bar Association, 02.01.2019

Im Oktober 2012 hat das schweizerische Bundesgericht entschieden, dass eine Schweizer Bank Kickbacks an ihre Kunden rückwirkend zu erstatten hat. Das Urteil bestätigte, dass Kunden basierend auf einem Vermögensverwaltungsvertrag Anspruch auf alle Provisionen und/oder Retrozessionen haben, die Finanzdienstleister von Dritten erhalten. Die Verpflichtung zur Erstattung von vereinnahmten Kickbacks hänge von einem Interessenkonflikt ab.

Obwohl das Bundesgericht in diesem Urteil die Verpflichtung zur Abgabe von Kickbacks von einem Interessenkonflikt abhängig gemacht hat, vertritt die herrschende Lehre die Auffassung, dass die Rückerstattung von Kickbacks an den Kunden nicht unbedingt einen Interessenkonflikt zwischen dem Finanzdienstleister und dem Dritten voraussetzt. Dies wurde 2017 vom Handelsgericht des Kantons Zürich als “obiter dictum“ ausgeführt.

Für den Auftraggeber stellen sich folgende Fragen: Unter welchen Umständen und auf welcher Vertragsgrundlage können Retrozessionen zurückgefordert werden? Kann auf eine Verpflichtung zur Rückgabe von Kickbacks verzichtet werden? Wie ist die Verjährung der Ansprüche in der Schweiz geregelt?

Der folgende Artikel gibt mit der Beantwortung obiger Fragen einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtspraxis zu Retrozessionen in der Schweiz.

 

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