Grundsätzlich darf im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs eine Mutterschaft und Schwangerschaft verschwiegen werden (Notlügerecht). Im Widerspruch dazu entschied das Bundesgericht, dass die Angabe einer schwanger- oder mutterschaftsbedingten Absenz bei Frauen im gebärfähigen Alter im Arbeitszeugnis zulässig sei. Der Entscheid wirft schwierige Abgrenzungsfragen auf, insbesondere wie lange das gebärfähige Alter dauert, in welchem die Frauen einen Hinweis auf schwanger- und mutterschaftsbedingte Absenzen hinnehmen müssen. Zudem wird damit das Notlügerecht der Mütter im Bewerbungsprozess ausgehebelt.
Entscheid 8C_134/2018 des Bundesgerichts vom 17.09.2018
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Rechtsanwalt Simon Fricker, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, gerne zur Verfügung.
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