Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat im Verbandsklageverfahren das rechtliche Interesse der Sitftung für Konsumentenschutz (SKS) verneint, die Unlauterkeit und Rechtswidrigkeit der Handlungen von AMAG und VW im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal festzustellen.
Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar, daher wird die SKS den Entscheid des Handelsgerichts Zürich zum Bundesgericht ziehen.
Auf die Schadenersatzklage für die rund 6‘000 Geschädigten des VW-Abgasskandals hat dieser Entscheid keinen Einfluss.
VW Dieselgate - Schwärzler Rechtsanwälte vertreten betroffene VW-Fahrzeughalter (Eigentümer und Leasingnehmer) in der Schweiz und Liechtenstein