Rechtsgebiete der Schwärzler Rechtsanwälte
Das Tätigkeitsgebiet der Schwärzler Rechtsanwälte in Liechtenstein, Zürich und Zug umfasst insbesondere nachfolgende Schwerpunkte.
Gesellschaftsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von liechtensteinischen und ausländischen Gesellschaften und Treuhänderschaften jeglicher Art sowie der Erstellung von Statuten und Beistatuten.
Wir errichten für Sie Gesellschaftsverträge zur Gründung von in- und ausländischen Gesellschaften, erstellen Gutachten im Hinblick auf Fragen des Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrechts und beraten Sie bei der Restrukturierung Ihrer Unternehmen.
Schadenersatz
Wir prüfen für Sie Schadenersatzansprüche und übernehmen gerne Ihre Vertretung gegenüber Schadensgegnern und Versicherungen.
Vertragsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Verträgen mit nationalem und internationalem Bezug. Gerne übernehmen wir für Sie rechtliche Abklärungen bei Problemen mit Verträgen, stehen Ihnen bei Schwierigkeiten in Zusammenhang der Vertragsabwicklung zur Seite. Wir sind bemüht bei Streitigkeiten stets eine aussergerichtliche Lösung zu finden. Kann eine aussergerichtliche Lösung nicht erzielt werden, übernehmen wir für Sie die Vertretung im gerichtlichen Verfahren.
Strafrecht & Rechtshilfe in Strafsachen
Wir übernehmen Ihre Verteidigung und Vertretung in Zusammenhang mit allen strafrechtlich relevanten Sachverhalten in Liechtenstein, der Schweiz und in Österreich. Gerne beraten und vertreten wir Sie auch in Fragen der internationalen Rechtshilfe und in Rechtshilfeverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Blockierung von Bankkonten.
Familienrecht
Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Familien-, Ehe- und Scheidungsrechts sowie des Kindesrechts, insbesondere im Hinblick auf güterrechtliche Auseinandersetzungen und Unterhaltsfragen im Zuge einer Scheidung.
Erbrecht und Nachfolgeplanung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen, Ehe- und Erbverträgen sowie Testamentsvollstreckungen und bei der Planung der Unternehmensnachfolge. Gerne beraten wir Sie auch in Zusammenhang mit der Nachlassplanung im Rahmen von Familienstiftungen und Trusts.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts. Gerne erstellen wir für Sie Verträge in Zusammenhang mit Lizenzen, Immaterialgüterrechten und Beteiligungen. Wir beraten Sie im Hinblick auf Marken-, Muster- und Patentrechte sowie urheberrechtlich geschützte Werke und übernehmen auch gerne die Registrierung von Marken, Mustern und Modellen für Sie.
Arbeitsrecht
Wir beraten Sie im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und deren rechtlicher Ausgestaltung sowie im Hinblick auf die daraus resultierenden Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei Streitigkeiten und Kündigungen sind wir stets um eine aussergerichtliche Lösung bemüht. Kann eine solche nicht erzielt werden, vertreten wir Sie in einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren.
Verwaltungsrecht & Verfassungsrecht
Wir unterstützen Sie in Verfahren vor liechtensteinischen und ausländischen Verwaltungsbehörden in sämtlichen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich des Baurechts. Im Falle von Verfassungsverletzungen übernehmen wir Ihre rechtliche Vertretung vor dem Staatsgerichtshof.
Internationales Privatrecht
Wir klären für Sie die Fragen der Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.
Internationales Steuerrecht
Wir stehen Ihnen gerne in Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen beratend zur Seite und übernehmen die Steuerplanung für Sie. Auch im Hinblick auf internationale Geschäfte und deren steuerrechtliche Auswirkungen beraten wir Sie gerne.
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Wir übernehmen die gerichtliche und aussergerichtliche Eintreibung Ihrer Forderung sowie der Anmeldung Ihrer Forderung im Konkursverfahren. Auch bei einer Sanierung Ihres Unternehmens stehen wir Ihnen beratend zur Seite.
Anlagefondsrecht
Wir beraten Sie in allen Aspekten des Fondsrechts und übernehmen die Gründung von Anlagefonds.
Finanzmarktrecht
Wir beraten Finanzdienstleister wie Banken und Treuhandgesellschaften und übernehmen die Vertretung in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den entsprechenden Behörden.
Fusionen & Übernahmen
Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten betreffend Fusionen, Betriebsübernahmen und den damit verbundenen wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen. Wir übernehmen für Sie die Due Diligence Prüfungen und vertreten Sie vor den entsprechenden Wettbewerbs- und Kartellbehörden.
Prozessrecht
Wir beraten Sie gerne in Sachen Prozessrecht und allen damit verbundenen Angelegenheiten. Das Prozessrecht beinhaltet Institutionen, Verfahren, Grundrechte und Grundsätze, die sich auf die Anwendung, Umsetzung und Überprüfung der Normen des öffentlichen Rechts beziehen.
Gesellschaftsstrukturen
Wir beraten und unterstützen im Hinblick auf Gründungen oder Übernahmen von Stiftungen, Gesellschaften usw. (Concordanz Treuhand - Liechtenstein).
Internationale Rechtshilfe
Wir beraten Sie in Angelegenheiten betreffend Rechtshilfeverfahren insbesondere in Zusammenhang mit der Beschlagnahme und der Ausfolgung von Dokumenten an ausländische Behörden und der Sperre von Bankkonten.
Schiedsgerichtswesen
Wir unterstützen Sie gerne bei schiedsrichterlichen Tätigkeiten, der Weg zum staatlichen Gericht führt oft durch mehrere Instanzen und kann lange dauern. Die Vereinbarung eines Schiedsgerichts stellt dabei eine gute Alternative dar. Wir suchen gemeinsam mit allen Parteien nach einer geeigneten Lösung. Jede Partei erhält einen Schiedsrichter; diese einigen sich dann auf einen Vorsitzenden. Das Verfahren verläuft nach den Regeln der Zivilprozessordnung. Ein Schiedsspruch ist wie ein rechtskräftiges Urteil des staatlichen Gerichts verbindlich, aus ihm kann auch vollstreckt werden.
Anlegerschutz
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Anlagerschutzes, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Pflichten in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung
- Spezifische Pflichten
- Pflichtverletzung
- Falsche / nicht-anlegergerechte Aufklärung
- Nichtbefolgen der Anlagestrategie
- Auskaufen
- Abladen
- Kurspflege
- Unnötige Depotumschichtung
- Vorlaufen („front running“): Abschluss von Eigengeschäften vor grösseren Kundentransaktionen
- Ausklammern des Risikos
- Interessenskonflikte
- Anlagegrundsätze
- Aufklärung
- Anlagestrategie
- Unabhängigkeit
- Anlageberatung
- Beratungsfehler
- Haftung
- Vorprozessual
- Prozessual
- Vermögensverwaltung
- Allgemeine Vermögensverwaltung
- Spezielle Vermögensverwaltung
- Vermögensverwaltungspflichten
- Prozessführung bei sorgfaltswidriger Vermögensverwaltung
- Genehmigung pflichtwidriger Anlageentscheide
- Genehmigungsgegenstand
- Erteilte Genehmigung / Verweigerte Genehmigung
- Aufklärungspflicht
- Genehmigung gemäss AGB
- Anlagebetrug
- Beratungsfehler oder Anlagebetrug?
- Zivilprozess oder Strafprozess?
- Zwangsvollstreckung
- Anlegerpool
- Prävention
- Anlegerrechte
- Vertragsanforderungen
- Anlegerschutz und Beratungsprotokoll
- Offenlegungspflicht für Bankkundendaten
- Externe Vermögensverwaltung / Bankpflichten
- Retrozessionen
Im Rahmen der Prozessführung verfügen wir über reichlich Erfahrung und vertreten unsere Kunden regelmässig in komplexen Prozessen.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gerne im Rahmen von aussergerichtlichen Problemlösungen.