Das neue Schweizer Transparenzregister – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) führt die Schweiz ein nationales Transparenzregister ein.
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen betroffene Rechtseinheiten ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren, dokumentieren und dem Bundesamt für Justiz melden.
Betroffen sind unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Genossenschaften sowie ausländische Gesellschaften mit Schweizer Bezug. Die Fristen sind knapp bemessen: Je nach Gesellschaftsform laufen sie bereits Ende 2026 ab.
Verstösse können empfindliche Folgen haben – von Bussen bis CHF 500’000.00 bis hin zur Auflösung der Gesellschaft.
In unserem aktuellen Beitrag geben Alexander Schwartz und Daniel Knébel einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Pflichten, Fristen und Handlungsschritte.

