Bundesgericht bestätigt: Begründeter Verdacht genügt für sanktionsrechtliche Vermögenssperre
Sanktionsrechtliche Entscheidungen müssen oft unter Druck getroffen werden, auf Basis unvollständiger Informationen und mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen.
Das Schweizerische Bundesgericht hat nun wichtige Leitlinien geschaffen. Mit Urteil 4A_537/2025 vom 28. April 2026 bestätigte es, dass ein begründeter Verdacht ausreichen kann, um eine Vermögenssperre nach Art. 15 der Ukraine-Verordnung auszulösen.
Das gibt Finanzintermediären mehr Klarheit, wenn sie schwierige Entscheidungen treffen müssen. Zugleich erinnert das Urteil Unternehmen daran, dass Sanktionsrisikoprüfungen präzise, gut dokumentiert und weit genug gefasst sein müssen, um auch indirekte Kontrollverhältnisse zu erfassen. Die praktische Kernaussage ist klar: Bestehen konkrete Verbindungen zu sanktionierten Personen, insbesondere über wirtschaftliche Berechtigung, familiäre Beziehungen oder wirtschaftliche Verflechtungen, müssen interne Eskalationsprozesse schnell und verlässlich greifen.
Alexander Schwartz erläutert das Urteil und seine Bedeutung für Unternehmen in unserem neuesten Artikel.
