Expertise

Angriff oder Raufhandel?  –  Zur neuen Präzisierung in der Rechtsprechung des Bundesgerichts

Das Schweizer Bundesgericht hat eine wesentliche Unterscheidung klargestellt: Ein Gruppenangriff bleibt ein Angriff – auch wenn sich das Opfer wehrt. In der Vergangenheit führte aktive Gegenwehr oft dazu, dass ein einseitiger Übergriff als Raufhandel eingestuft wurde, was mildere Strafen für die Aggressoren zur Folge hatte.

Dieses Urteil lenkt den Fokus weg vom Chaos des Kampfes und hin zur Absicht derer, die ihn begonnen haben. Wir bei Schwärzler Rechtsanwälte sind der Meinung, dass das Bundesgericht mit diesem normativen Ansatz versucht sicherzustellen, dass Täter voll zur Rechenschaft gezogen werden – ungeachtet dessen, wie ein etwaiger Beteiligter auf den Angriff reagiert. Das schafft zwar rechtliche Klarheit, würdigt jedoch nicht immer die Realität in physischen Ausnahmesituationen.

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